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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2013 - L 4 KR 439/10   

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https://dejure.org/2013,104732
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2013 - L 4 KR 439/10 (https://dejure.org/2013,104732)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.06.2013 - L 4 KR 439/10 (https://dejure.org/2013,104732)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - L 4 KR 439/10 (https://dejure.org/2013,104732)
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  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2013 - L 4 KR 439/10
    Zutreffend hat die Beklagte bei der Berechnung der KG-Höhe nach § 47 SGB V das letzte, dem Kläger vor dem AU-Eintritt am 16. Februar 2004 erzielte Arbeitsentgelt, das ihm für die Dauer vom 1. bis zum 15. Februar 2004 gezahlt worden ist, zugrunde gelegt, weil dieser zwei-wöchige Zahlungszeitraum dem letzten vor Beginn der AU abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum entspricht (BSG, Urteil vom 30. Mai 2006, B 1 KR 19/05, Rn. 18, 22 - Zitierung nach juris).

    Dieser Grundsatz greift nicht nur zu Ungunsten eines Versicherten, sondern - zu seinen Gunsten - auch dann ein, wenn nach ärztlicher Feststellung der AU eine Lohnminderung eintritt, etwa durch eine erst zu diesem Zeitpunkt vorgesehene Arbeitszeitverkürzung (siehe nur die Nachweise bei: BSG, Urteil vom 30. Mai 2006, a.a.O., Rn. 22).

  • SG Oldenburg, 06.11.2008 - S 62 KR 36/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2013 - L 4 KR 439/10
    Mit seiner hiergegen am 7. Februar 2008 vor dem SG Oldenburg zum Aktenzeichen S 62 KR 36/08 erhobenen Klage hatte der Kläger geltend gemacht, dass die AU-Schreibungen vom 16. Februar 2004 einerseits und vom 14. Juli 2006 andererseits auf unterschiedlichen Erkrankungen beruht hätten, nämlich auf einer kardialen Erkrankung im Jahr 2004 und dem muskulären Krampfleiden im Jahr 2006.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Verwaltungsakte der Beklagten, die Gerichtsakte sowie auf die Gerichtsakten S 62 KR 36/08, S 6 KR 120/09, S 6 KR 132/09 und S 6 KR 133/09 des SG Oldenburg Bezug genommen.

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